Therapiekosten

Für Ersatzkassenversicherte Kinder und Jugendliche

Frau Dr. med. Gisela Schimansky ist von der Kassenärztlichen  Vereinigung Niedersachsen zugelassen worden. Daher tragen die Krankenkassen die Kosten für die Diagnostik und Therapie. Dazu gibt es einen besonderen Vertrag, die Sozialpsychiatrie- Vereinbarung. Wir benötigen von Ihnen lediglich die Gesundheitskarte/ Krankenversichertenkarte (Chipkarte). Eine Überweisung durch Ihren Haus- oder Kinderarzt ist nicht erforderlich. Lediglich erforderliche Berichte für Schulen und Behörden müssten wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen. Die (Richtlinien-) Psychotherapie dient der Krankenbehandlung und ist ein eigenständiges medizinisches Fach- und Versorgungsgebiet. Durch das Psychotherapeutengesetz wird dieser medizinische Versorgungsbereich gesetzlich geregelt.
Unter www.kbv.de können Sie sich über die verbindlichen Grundlagen für die Finanzierung im Gesundheitssystem informieren.

Für privat versicherte Kinder und Jugendliche

Für privat versicherte Kinder und Jugendliche übernehmen die Privatkassen bzw. die Beihilfe die Kosten im Rahmen der GOÄ. Ein vorheriger Antrag ist dazu nicht erforderlich.

aktualisiert am 7.11.2016

Eine weitere WordPress-Seite